WILD ART FACTORY Bio-Tattoos vor Gericht
Sind Bio-Tattoos wirklich eine zeitlich begrenzte Alternative zum ewigen Hautschmuck oder lediglich Augenwischerei? In einem aktuellen Fall entschied das Amtsgericht Trier aufgrund eines medizinischen Gutachtens: Ein sogenanntes Time-Tattoo stellte sich als dauerhafte Tätowierung heraus - die ausführende Kosmetikerin wurde zu DM 5.000,- Schmerzensgeld verurteilt. Tattoos sind HIP, modisch und kaum ein Promi kommt heute noch "ohne" aus. Diese positive Entwicklung trägt dazu bei, dass durch ständige Präsenz in den Medien das Tattoo von seinem einstigen Schmuddel-Image befreit wird, dass Freunde der Tätowierkunst nicht mehr per se als Kriminelle oder als leichte Mädchen eingestuft werden: Dadurch, dass Tattoos wie modische Accessoires behandelt werden, findet die Tätowiererei bis zu einem gewissen Grad gesellschaftliche Anerkennung. Soweit zur positiven Auswirkung dieses Trends. Damit verbundene Probleme aber ergeben sich allein schon aus der Widersprüchlichkeit der Worte "Tattoo" und "Mode": Tattoos halten ein Leben lang - Moden ändern sich ständig. Wie kann man aber nun dem Tattoo-Trend folgen, der ja nun mal durch Celebrities, Film und Fernsehen vorgelebt wird, ohne möglicherweise in einigen Jahren "megaout" zu sein? Vor sieben Jahren stellte Thomas Gottschalk in seiner Samstagabend-Show "Wetten Dass" die vermeintliche Lösung des Problems vor: "Tätowierungenn", die nach einiger Zeit wieder verschwinden sollen (das TM berichtete, Heft 4/94). Unter verschiedensten Namen wie "Temporary Tattoos", "Temptoos", "Time-Tattoos" oder "Bio-Tattoos" werden seither vornehmlich in Kosmetikstudios die vermeintlichen "Verschwinde-Tattoos" an den Mann bzw. hauptsächlich an die Frau gebracht. Die Kunden wähnen sich auf der sicheren Seite, wird ihnen doch von Kosmetikerinnen stets versichert, das Bild auf der Haut würde innerhalb einiger Jahre - auf präzise Zeitangaben lässt sich wohlweislich niemand ein - nicht mehr zu sehen sein. Wie verlässlich diese Voraussagen sind, interessiert die meisten zunächst nicht besonders - die Vorstellung, dich ohne lebenslange Verpflichtung dem Tattoo-Trend anschließen zu können, scheint vielen so verlockend, dass logisches Denken zunächst mal auf der Strecke bleibt. Seit dem Bekanntwerden dieser vermeintlich zeitlich beschränkten Variante der Hautverzierung meldete das TätowierMagazin unablässig Bedenken an, nicht zuletzt gestützt durch Einschätzungen von Hautärzten (z.B. TM 6/97: "Biotattoos - der Traum vom vergänglichen Körperschmuck"). Von dieser kritischen Haltung sind wir bis heute nicht abgewichen, insbesondere weil uns trotz intensiver Beschäftigung mit diesem Thema in all den Jahren auch nicht ein einziger Fall bekannt wurde, indem sich ein solches "Verschwinde-Tattoo" tatsächlich von selbst und ohne Rückstände wieder aufgelöst hätte.
Oft erwogen frustrierte Kunden, die verantwortlichen Kosmetikstudios aufgrund der unrichtigen Voraussagen bezüglich der Haltbarkeit der Hautbilder zu verklagen, doch viele ließen sich von den im Vorfeld unterzeichneten umfangreichen "Einverständniserklärungen", die vor Ausführung der Biotattoos zu unterzeichnen waren, von einer Klage abschrecken, in der Annahme, mit diesem Schriftstück mögliche Regressansprüche aufgegeben zu haben. Dass dem nicht so ist, entschied das Amtsgericht Trier am 13. Oktober letzten Jahres (Aktenzeichen 7 C 223/99). Zu einem Rechtsstreit kam es, nachdem Kerstin Bartzen sich in einem Kosmetikstudio im Frühjahr
|